Steam, GOG und andere müssen das Weiterverkauf von heruntergeladenen Spielen in der EU ermöglichen

Autor: Connor Feb 21,2025

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU heruntergeladene Spiele und Software legal weiterverkaufen können, trotz aller in Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULAS) angegebenen Beschränkungen. Diese Entscheidung ergibt sich aus einem rechtlichen Streit zwischen Gebrauchsoft und Oracle und hängt vom Prinzip der Erschöpfung der Vertriebsrechte ab.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Erschöpfung der Vertriebsrechte und des Urheberrechts:

Die Entscheidung des Gerichts konzentriert sich auf das Prinzip, dass ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie von Software verkauft und unbegrenzte Nutzungsrechte gewährt, das Vertriebsrecht erschöpft ist und den Wiederverkauf ermöglicht. Dies gilt für Spiele, die auf Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games gekauft wurden. Der ursprüngliche Käufer verkauft die Lizenz im Wesentlichen weiter und ermöglicht es einem neuen Käufer, das Spiel herunterzuladen. Das Urteil gibt ausdrücklich an, dass der Urheberrechtsinhaber auch dann, wenn die EULA eine weitere Übertragung verbietet, keinen Wiederverkauf verhindern kann.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Die praktische Anwendung umfasst den ursprünglichen Käufer, der einen Lizenzcode überträgt und nach dem Verkauf den Zugriff verliert. Das Fehlen eines formellen Wiederverkaufsmarktes schafft jedoch Komplexitäten. Zum Beispiel bleibt die Art und Weise, wie die Registrierungsübertragungen unklar sind, insbesondere unter Berücksichtigung der physischen Kopien, die für den ursprünglichen Eigentümer registriert bleiben.

Zugriffs- und Fortpflanzungsrechte des Verkäufers:

Entscheidend ist, dass der Verkäufer nach dem Wiederverkauf keinen Zugriff auf das Spiel behalten kann. Das Gericht stellte klar, dass die fortgesetzte Verwendung nach dem Verkauf eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Entscheidung befasst sich auch mit den Rechten der Fortpflanzungsrechte: Während die Vertriebsrechte erschöpft sind, bleiben die Rechte der Fortpflanzungsrechte, jedoch nur für die notwendige Verwendung durch den rechtmäßigen Erwerber. Dies ermöglicht das Herunterladen des Spiels auf den Computer des neuen Besitzers.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Backup -Kopien und Einschränkungen:

Das Urteil schließt ausdrücklich Backup -Kopien aus dem Wiederverkauf aus. Die frühere Entscheidung des Gerichts in Aleksandrs Rangs & Jurijs Vasilevics gegen Microsoft Corp. bestätigte diese Einschränkung.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung des EU -Gerichts den Verbrauchern das Recht auf Wiederverkauf von Spielen gewährt, aber es bleiben mehrere praktische und rechtliche Komplexität. Das Urteil überschreibt nicht übertragbare Klauseln in Eulas, erzeugt jedoch kein definiertes Wiederverkaufssystem, sodass viele Details ausgearbeitet werden können.